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Herzlich willkommen auf unsere Privaten Hompage
Wir betreiben eine Hobby-Zucht von Amphibien und Reptilien.
Vorab eine wichtige Info an unsere Besucher, wir berichten
und informieren nur über unsere selbst gehaltene Färberfrösche,
und nicht von Färberfrosch - Arten mit denen wir keine
persönliche Erfahrungen durch Haltung oder Zucht erworben haben.
Wir züchten verschiedene Arten von Färberfröschen, denen wir uns
verschrieben haben.
Unsere Zucht ist ein Projekt der: Ehrenamtlichen Mobilen Zoo
AG, Reptilienteam Fam. Heinemann, die wir 2008 ins Leben
gerufen haben und seitdem her betreiben. Zu unseren Kunden
gehören Schulen, Kindergärten, so wie diverse Veranstalter.
Aber auch die Erhaltungszucht einiger Färberfroch-Arten steht
bei uns an erster stelle, da einige Arten die wir züchten, stark
in ihren freien Biotopen gefährdet sind durch Zerstörung ihrer
natürlichen Lebensräume, und so vom Aussterben
bedroht sind. Den einige Färberfroscharten die wir züchten
bevölkern teils nur kleine Areale im Regenwald, und breiten sich
nicht weiter aus.
Wir züchten und halten seit 2005 Reptilien
(Schlangen, Skorpione und Chamäleons), sowie Amphibien
(Färberfrösche). Unser Hauptmerkmal in der Zucht gilt unseren
Färberfröschen auch genannt Pfeilgiftfrösche. Die Bezeichnung
Pfeilgiftfrösche trifft nicht auf alle 12 Gattungen und deren
170 Arten an Färberfröschen zu. Die Bezeichnung Pfeilgiftfrosch
ist laut Überlieferung entstanden, weil die Indios in Mittel
und Südamerika ihre Pfeilspitzen, zur Jagt und zur Verteidigung,
mit dem Hautgift der Färberfrösche präparierten. Zur Präparation
der Pfeile benutzten die Indios den Färberfrosch Phyllobates
terribelis, auch genannt der Schreckliche Pfeilgiftfrosch. |
Wichtige Allgemeine Information
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Der Unterschied zwischen
Gewerbliche Zucht und Hobbyzucht
Hobbyzüchter ist derjenige, der nicht mehr als 100
Reptilienjungtiere pro Jahr züchtet, Bei Schildkröten gilt eine
Grenze von 50 Tiere im Jahr, und bei Sonstigen Heimtieren, wie
(Amphibien) gilt die Regelung, das der Verkaufserlös die Grenze
des Jahresbetrages von 2045,00 Euro nicht übersteigt.
Sollten die Grenzen der Tiere oder der freier Verkaufserlös
bei Amphibien oder bei sonstige Tiere überschritten werden,
kommt man schnell im bereich der Gewerblichen Zucht, die
bestimmte Voraussetzungen aufzeigt. Wie die Erlaubnispflicht
nach §11 Abs.1 Satz 1 Tierschutzgesetz, so wie ein
Führungszeugnis ohne Eintrag. Der § 11 ist durch eine
Schriftliche und Mündliche Prüfung, bei den zuständigen stellen
zu absolvieren, erfüllt man die Voraussetzungen, ist der nächste
Schritt die Anmeldung des Gewerbes, bei den zuständigen
Behörden, (Finanzamt, Gewerbeamt und der Naturschutzbehörde). |
Unser
Partner der Mobilen Zoo AG. Reptilienteam Fam. Heinemann


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