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Herzlich willkommen auf unsere Privaten Hompage
Wir betreiben eine Hobby-Zucht von Amphibien und Reptilien.
 

Vorab eine wichtige Info an unsere Besucher, wir berichten und informieren nur über unsere selbst gehaltene Färberfrösche, und nicht von Färberfrosch - Arten mit denen wir keine persönliche Erfahrungen durch Haltung oder Zucht erworben haben. Wir züchten verschiedene Arten von Färberfröschen, denen wir uns verschrieben haben.

Unsere Zucht ist ein Projekt der:  Ehrenamtlichen Mobilen Zoo AG, Reptilienteam Fam. Heinemann, die wir 2008 ins Leben gerufen haben und seitdem her betreiben. Zu unseren Kunden gehören Schulen, Kindergärten, so wie diverse Veranstalter.

Aber auch die Erhaltungszucht einiger Färberfroch-Arten steht bei uns an erster stelle, da einige Arten die wir züchten, stark in ihren freien Biotopen gefährdet sind durch Zerstörung ihrer natürlichen Lebensräume, und so vom Aussterben bedroht sind. Den einige Färberfroscharten die wir züchten bevölkern teils nur kleine Areale im Regenwald, und breiten sich nicht weiter aus.


Wir züchten und halten seit 2005 Reptilien (Schlangen, Skorpione und Chamäleons), sowie Amphibien (Färberfrösche). Unser Hauptmerkmal in der Zucht gilt unseren Färberfröschen auch genannt Pfeilgiftfrösche. Die Bezeichnung Pfeilgiftfrösche trifft nicht auf alle 12 Gattungen und deren 170 Arten an Färberfröschen zu. Die Bezeichnung Pfeilgiftfrosch ist laut Überlieferung entstanden, weil die Indios in Mittel  und Südamerika ihre Pfeilspitzen, zur Jagt und zur Verteidigung, mit dem Hautgift der Färberfrösche präparierten. Zur Präparation der Pfeile benutzten die Indios den Färberfrosch Phyllobates terribelis, auch genannt der Schreckliche Pfeilgiftfrosch.

 


Wichtige Allgemeine Information

Der Unterschied zwischen Gewerbliche Zucht und Hobbyzucht

Hobbyzüchter ist derjenige, der nicht mehr als 100 Reptilienjungtiere pro Jahr züchtet, Bei Schildkröten gilt eine  Grenze von 50 Tiere im Jahr, und bei Sonstigen Heimtieren, wie (Amphibien) gilt die Regelung, das der Verkaufserlös die Grenze des Jahresbetrages von 2045,00 Euro nicht übersteigt.

Sollten die Grenzen der Tiere oder der freier Verkaufserlös bei Amphibien oder bei sonstige Tiere überschritten werden, kommt man schnell im bereich der Gewerblichen Zucht, die bestimmte Voraussetzungen aufzeigt. Wie die Erlaubnispflicht nach §11 Abs.1 Satz 1 Tierschutzgesetz, so wie ein Führungszeugnis ohne Eintrag. Der § 11 ist durch eine Schriftliche und Mündliche Prüfung, bei den zuständigen stellen zu absolvieren, erfüllt man die Voraussetzungen, ist der nächste Schritt die Anmeldung des Gewerbes, bei den zuständigen Behörden, (Finanzamt, Gewerbeamt und der Naturschutzbehörde).

 

 

Unser Partner der Mobilen Zoo AG. Reptilienteam Fam. Heinemann

 


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